1585 wurde Leonhard von den acht Alten Orten ein Landsässenbrief erteilt, wonach Altenklingen sämtliche Freiheiten und Rechte des adligen Standes im Thurgau und damit die Zugehörigkeit zum Gerichtsherrenstand im Thurgau erhielt, u. a. die niedere Gerichtsbarkeit über Märstetten, Wigoltingen und Illhart.
"alle unzuchten, als spicketen, schiebeten, zäche, wetten, spillen, schiessen, zutrinken, sontagsbrüch, übersitzen, beschimpffen gemeiner leüthen" ...
... fielen beispielsweise als Vergehen gegen Sitte und Moral in die Zuständigkeit dieser niederen Gerichtsbarkeit.
Sie umfasste aber auch den gesamten Bereich der Zivil- und Bussgerichtsbarkeit bei Holz-, Obst- oder Rebbergfrevel sowie Zwing und Bann, das heisst das Recht, Gebote und Verbote zu erlassen. Dazu kamen die Steuerhoheit und notarielle Aufgaben.
Lesen Sie das Beispiel von Hans Knus, der es wiederholt nicht lassen konnte, solchen Forellen in der Kemme verbotenerweise nachzustellen:
(In der Ortsgeschichte von Wäldi finden Sie verschiedene Offnungen, eine Art Dorf-Gesetzgebungen, in denen konkrete Bussen oder Strafen für bestimmte Vergehen und "Frevel" aufgeführt sind).
In der Dorfchronik von Wigoltingen, das unter der Gerichtsbarkeit von Altenklingen stand (Altenklingen gehört heute noch zur politischen Gemeinde Wigoltingen, nicht zu Märstetten) lesen wir:
"Oft aber nahm der Gerichtsherr von Altenklingen seinen Untertanen gegenüber nicht nur zu Geldstrafen, sondern zu empfindlicheren Strafmitteln Zuflucht, wie Karzer (ein Arrestlokal), Stock (zum Einfassen der Füsse und Hände, eine sehr peinliche Haft) und Ruthe, sowie zum Halsring oder Halsbrett. Auch an einer Einrichtung zum Aufziehen der Delinquenten, welches zur schnelleren Erziehlung von Geständnissen angewandt zu werden pflegt, soll es nicht gefehlt haben.
Im Schloss Altenklingen werden noch Halsringe aufbewahrt, wie sie etwa für zänkische Weiber und streitsüchtige Ehegatten gebraucht wurden. Die Hälse derselben wurden so in ein mit hiezu passenden runden Ausschnitten versehenes Brett, welches zugeklappt und zugeriegelt werden konnte, eingeschlossen, dass sie einander aus unmittelbarer Nähe ins Gesicht schauen mussten, ohne einander ein Leid thun zu können ..."
Vergehen, die "ans Blut" gingen, fielen aber unter die hohe Gerichtsbarkeit, die der Landvogt in Frauenfeld ausübte. Hier ein Beispiel:
Barbara Egli ab dem Gonzenbach hatte ihrem Meister Franz Liebe zuerst etwas Geld entwendet, wurde dann von Josua Liebe, dem Sohne desselben, schwanger, erwürgte ihr neugeborenes Töchterchen und warf es den Schweinen vor.