In jedem Dorf am Untersee stand ein Kehlhof, der Verwaltungssitz der reichenauischen Herrschaft. Hier wurden an Martini, dem 11. November, die Zinsen und Zehnten eingezogen - und zwar vom "Keller", also dem Kellermeister. Mancherorts hiess der Kehlhof deshalb "Kellhof".
Später und andernorts nannte man den "Keller" auch "Meier" - beide sind heute häufige Familiennamen geworden, denn einen Kehlhof gab es ja in fast allen Dörfern.
Der Ermatinger Kehlhof war zugleich auch Gerichtsgebäude:
Dieses beeindruckende Gebäude wurde allerdings "erst" 1694 gebaut. Während Jahrhunderten stand der Kehlhof weiter westlich im Winkel Hauptstrasse - Kehlhofstrasse:

Der Kehlhof mit seinen Zehnten wurde aber oft verpfändet, zum Beispiel an die Herren Ott von Hard, die Edlen von Salenstein oder die Herren von Klingenberg.
In diesem Keller wuden die Weinzehnten eingelagert
Übrigens mussten die Schlaumeier aus Triboltingen einmal ermahnt werden, den Weinzehnten ehrlich abzuliefern:
1. Nicht die schlechtesten Trauben für den Zehntzuber
2. Vom 5. Kübel die Hälfte, der Rest vom 10.
3. Keine kleinere Zehntbütte
4. Zur besseren Kontrolle die Zehntbütte nicht getrennt von den anderen aufstellen
Fälle der niederen Gerichtsbarkeit waren dorf-interne Angelegenheiten, die „nicht ans Blut“ gingen: Nachbarschafts-Streitigkeiten, Wald- und Weidefrevel, üble Nachrede, Sonntagsbrüche oder Überhocken.
Oder wie es einmal hiess:
"alle unzuchten, als spicketen, schiebeten, zäche, wetten, spillen, schiessen, zutrinken,
sontagsbrüch, übersitzen, beschimpffen gemeiner leüthen" ...
Das Gericht tagte unter dem Vorsitz eines Vertreters der Abtei, meist des Vogts, und des Ammanns.
Lesen Sie aufschlussreichen und kurzweiligen Vortrag von Dr. Harald Derschka, Universitätsprofessor von Konstanz, den er im Jahre 2000 in dieser Gerichtsstube zum Thema "Herrschaft und Gericht im alten Thurgau - Bemerkungen zur Gerichtsstube im Kehlhof Ermatingen" gehalten hat:
Rechte und Pflichten der Bürger waren in der "Offnung" festgehalten, einer Art Gemeindeordnung. Der Begriff kommt daher, weil diese Offnung vor jeder Gerichtsverhandlung "eröffnet", also dem Volk vorgelesen wurde.
Eine "Offnung" war eine Art Gemeindeordnung.
Jede Gerichtsverhandlung (in der Regel jährlich im März) wurde mit dem Vorlesen dieser Offnung eröffnet - daher kommt der Name.
Das genau Entstehungsdatum der vorliegenden Offnung ist nicht bekannt. Sie war aber sicher von 1390 - 1447 gültig.
In dieser Offnung kommen folgende Amtspersonen vor:
| Herr von Ow | der Herr von der Reichenau |
| der Ammann | der Ortsvorsteher |
| der Waibel | der Gerichtsbeamte |
| der Keller |
der Verwalter dieses Kehlhofs |
Der "Fall" war übrigens eine Art Todessteuer. Wenn ein Zehntenpflichtiger starb, bedeutete das aus der Sicht des Herrn einen Verlust, und mit dem Fall wollte er sich dafür entschädigen.
Oft war diese Fall das beste Stück Vieh aus dem Stall - aber nicht immer: Lesen Sie selbst.
Achten Sie bei der Lektüre, was alles damals wichtig schien und genau geregelt werden musste...
Mary Sauter hat ein kurzweiliges Buch mit Erinnerungen aus ihrer Kindheit in Triboltingen herausgegeben; aus heutiger Sicht sind es eindrückliche Zeitzeugen-Erzählungen.
Leider ist das Buch nun vergriffen.
Ich habe aber drei Kurzgeschichten, die mir besonders gut gefallen hatten, mit Marys Einverständnis abgetippt:
Der Kehlhof ist nun verkauft; wir werden sehen, wie es weitergeht...
Wir haben zum Festjahr 1300 Ermatingen ein schönes Buch über die Geschichte des Dorfes herausgegeben.
Sie können es im Shop elektronisch einsehen und - wenn es Ihnen gefällt - natürlich auch bestellen: